Kann Vermieter Sichtschutz-Balkon verbieten?
Das Reisen wird auch in dem kommenden Sommer schwierig sein, sodass sich die Zeit primär in den eigenen vier Wänden abspielt. Wer das Glück, der kann wenigstens einen Balkon benutzen. Doch auch hier möchte man seine Privatsphäre genießen. Das Geld wird schnell in einen Sichtschutz investiert. Doch kann der Vermieter einen Sichtschutz für den Balkon verbieten?
Auf blauen Dunst würde man ja meinen, dass es ja meine vier Wände sind. Warum also sollte ich mir diese Frage überhaupt stellen? Doch gerade in dieser falschen Sicherheit liegt die Gefahr: Nicht jeder Sicht- und Sonnenschutz darf ohne weitere Erlaubnis angebracht werden!
Beitragsinhalt
Kann Vermieter Sichtschutz Balkon verbieten?
Pauschal kann man auf diese Frage keine Antwort geben, denn es ist von drei Dingen abhängig:
- Was ist bereits durch den Mietvertrag geregelt?
- Welche Maße hat der Sichtschutz bzw. Sonnenschutz?
- Wie ist der Balkon beschaffen?
Anhand dieser Faktoren kann man genau erfassen, inwiefern der Sichtschutz streitbar ist.
1. Was ist bereits durch den Mietvertrag geregelt?
Ein Blick in den unterzeichneten Mietvertrag gibt bereits viel Aufschluss darüber, was ich als Mieter darf und was nicht. In der Regel steht im Vertrag geschrieben, dass größere bzw. äußerlich sichtbare Veränderungen am Gebäude untersagt sind.
Zusätzlich kommt es auch auf die Befestigungsart an. Sobald man beispielsweise in das Gemäuer bohren muss, ist eine Erlaubnis vom Vermieter einzuholen. Andernfalls kann man den tollen Sichtschutz als eine Veränderung der Bausubstanz betrachten. Das kann der Vermieter anfechten und auf Deine Kosten rückgängig machen lassen.
2. Welche Maße hat der Sichtschutz bzw. Sonnenschutz?
Ein ganz wichtiges Schlüsselwort bei der Frage ist „sichtbar“. Sichtbare Veränderungen am äußeren Gebäude sind nicht gestattet. Nicht sichtbare Veränderungen am Balkon können sehr wohl vorgenommen werden. Ist das Geländer eines Balkons durchsichtig – durch große Abstände beim Gestänge oder durch durchsichtiges Material, dann ist ein Sichtschutz problemlos anzubringen.
Dabei solltest Du darauf achten, dass der Sichtschutz nicht über das Geländer herüber ragt. Idealerweise schließt der Sichtschutz perfekt mit dem Geländer ab.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Montierbarkeit. Ziehst Du aus der Wohnung aus, so solltest Du auch den Sichtschutz wieder mitnehmen können. Klippbare Bastmatten oder solche mit Draht zum Festbinden sind perfekt. Alle weiteren Montagearten, wie beispielsweise das Bohren oder Hämmern erweist sich als eher unpraktisch.
3. Wie ist der Balkon beschaffen?
Wie bereits erwähnt, so darf man „nicht sichtbare“ Änderungen am Balkon vornehmen. Bietet das Geländer Deines Balkons keinen natürlichen Sichtschutz, so ist eine Befestigung an dem Geländer erlaubt. So können keine neugierigen Blicke von unten mehr stören. Bedenke dabei immer eine leichte Montagevariante zu wählen und nicht in die Bausubstanz des Gebäudes einzugreifen.
Dabei besteht Achtung beim Anbringen von Verkleidungen. Sind diese farblich nicht in einem stimmigen Konzept, so kann der Vermieter auch diese bemängeln und Einspruch erheben.
Sichtschutz Balkon Eigentumswohnung
Vielleicht besitzt Du ja auch eine Eigentumswohnung und wunderst Dich, ob diese Regelung auch auf Dich zutrifft. Tatsächlich tut sie das, allerdings gibt es hier eine etwas andere Begründung. Die „eigenen vier Wände“ enden nämlich an der Wohnungs- und an der Balkontür. Man spricht bei einem Balkon auch von einem Gemeinschaftseigentum. Sie gehören also der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt an.
Somit sie alle möglichen Veränderungen, mit Ausnahme der Bodenkacheln, eine Frage an die Gemeinschaft und muss von dieser genehmigt sein.
Ist ein Sichtschutz auf dem Balkon erlaubt?
Zusammenfassend können wir diese Frage also wie folgt beantworten: Allgemein ist ein Sichtschutz nicht erlaubt, sobald dieser eine visuelle Veränderung am Gebäude bewirkt. Das kann sowohl in der Größe oder durch die Farbgebung des Sichtschutzes begründet sein.
Schließt der Sichtschutz mit dem Balkongeländer gemeinsam ab, und die Farbgebung fügt sich dem Gemäuer, so sollte es keine Probleme zwischen den Parteien geben.
Kurzfassung: Kann Vermieter Sichtschutz-Balkon verbieten?
Kann der Vermieter einen Sichtschutz für den Balkon verbieten? Ja er kann. In den meisten Verträgen steht eine Regelung, welche besagt, dass keine äußerlich sichtbaren Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden durfen. Ein Sichtschutz oder Sonnenschutz zählt zu solchen Veränderungen.
Weiteres Wissen für Dich:
Passend zu dem Thema „Kann Vermieter Sichtschutz Balkon verbieten?“ haben wir weitere Beiträge auf dem Blog, die Dein Wissen erweitern können. Ansonsten kannst Du Dich auch immer auf Pinterest inspirieren lassen! Vielleicht wirfst Du ja einen kleinen Blick auf die folgenden Themen:
Wie kann man einen Balkon blickdicht machen?
Es gibt eine große Auswahl an Pflanzen, die man auf dem Balkon anpflanzen kann. Jede Pflanze bringt aber auch seine ganz eigenen Anforderungen mit, sodass die Auswahl gar nicht mal so leicht ist. Am einfachsten sind hier rankende Pflanzen, welche von Natur aus herunter wachsen und einen schönen Sichtschutz bieten. Für den Balkon sind zum Beispiel … lies hier weiter!
Welche Blumen sind am besten für den Balkon?
Am schönsten wäre doch eine pflegeleichte Pflanze, die wenig Aufmerksamkeit benötigt, den ganzen Sommer blüht und am besten in leuchtenden Farben daherkommt. Nun so einfach ist es natürlich nicht. Allerdings kann man mit ein wenig Wissen bereits große Erfolge feiern. Alleine die Lage Deines Balkons kann darüber entscheiden, welche Blumen Du anpflanzen … lies hier weiter!
Gut zu wissen, dass der Sichtschutz nicht über das Geländer herausragen sollte. Ich bin vor 2 Monaten in meine neue Wohnung eingezogen und für den Sichtschutz möchte ich mir hochwertige Rollläden kaufen. Hoffentlich finde ich nächste Woche dafür einen guten Fachhändler.